EU verfeinert Mikroplastik‑Beschränkung unter REACH

EU verfeinert Mikroplastik‑Beschränkung unter REACH

EU verfeinert Mikroplastik‑Beschränkung unter REACHDie Europäische Kommission veröffentlichte am 2. Juni 2026 die Verordnung (EU) 2026/1168. Sie enthält Klarstellungen und Anpassungen der Beschränkung von Mikroplastik in REACH, um die Auslegung und Anwendung für Unternehmen zu erleichtern.

 

Wesentliche Änderungen
  • Arzneimittel: Die Ausnahmeregelung wurde erweitert und umfasst nun auch Stoffe, die in klinischen Prüfungen verwendet werden.
  • Forschung & Entwicklung (PPORD): Es gibt eine neue Ausnahme für synthetische Polymer‑Mikropartikel für Forschungszwecke, begrenzt auf maximal 1 Tonne pro Jahr und Betreiber.
  • Feste Matrix: Die Ausnahme für dauerhaft in eine feste Matrix eingebettetes Mikroplastik gilt nur, wenn die Nutzung mindestens ein Jahr dauert. Bei Anwendungen, bei denen die Matrix häufig entfernt oder ersetzt wird, gilt eine Übergangsfrist bis zum 17. Oktober 2026.

 

Praktische Folgen für Unternehmen

Die Änderungen ändern nicht das Ziel der Regelung, beeinflussen jedoch, wie Unternehmen Produkte und Prozesse bewerten müssen. Nutzungsarten, mögliche Ausnahmen und die zugehörige Dokumentation sind insbesondere in Branchen mit häufigem Einsatz synthetischer Mikropartikel zu prüfen.

 

Weiterhin aufmerksam bleiben

Die Regulierung von Mikroplastik unter REACH entwickelt sich weiter. Zusätzliche Leitlinien, Auslegungen oder gezielte Änderungen sind möglich — regelmäßige Überwachung ist empfohlen.

 

Unterstützung durch Siam

Siam unterstützt Unternehmen in der EU bei der Umsetzung der Mikroplastik‑Beschränkung: von der Bewertung von Stoffen und Verwendungszwecken bis zur Einhaltung der geltenden Marktanforderungen.

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