Fristen für UK REACH bis 2031 verlängert
Fristen für UK REACH bis 2031 verlängert – Die britische Regierung hat offiziell bestätigt, dass die Übergangsfristen für die Registrierung nach UK REACH verlängert werden. Je nach Stoffart sowie jährlicher Produktions- oder Importmenge haben Unternehmen nun bis 2029, 2030 oder 2031 Zeit, ihre vollständigen Registrierungsdossiers einzureichen.
Am 16. Juli 2026 wurden die REACH (Amendment) (No. 2) Regulations 2026 offiziell veröffentlicht. Die Regelung ändert die nach dem Brexit eingeführte Übergangsregelung für Unternehmen, die weiterhin unter UK REACH tätig sind. Die neuen Bestimmungen sind am 6. August 2026 in Kraft getreten.
Mehr Zeit für die Einhaltung und Reform
Mit der Verlängerung will die britische Regierung Unternehmen mehr Zeit geben, ihren Registrierungspflichten nachzukommen. Gleichzeitig wird das UK-REACH-System weiter reformiert. Die zusätzlichen Fristen sollen außerdem verhindern, dass Unternehmen Daten erneut und unnötigerweise erheben müssen, die bereits im Rahmen von EU REACH eingereicht wurden.
Das sind die neuen Registrierungsfristen
Die endgültigen Fristen für die Einreichung vollständiger Registrierungsdossiers lauten:
- 27. Oktober 2029 für besonders prioritäre Stoffe. Dazu zählen unter anderem bestimmte CMR-Stoffe — also Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind — sowie Stoffe, die für die aquatische Umwelt sehr giftig sind, und Stoffe auf der UK-REACH-Kandidatenliste.
- 27. Oktober 2030 für Stoffe, die jährlich in Mengen von mindestens 100 Tonnen hergestellt oder importiert werden. Diese Frist gilt auch für bestimmte Stoffe, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Kandidatenliste aufgenommen wurden.
- 27. Oktober 2031 für alle übrigen Stoffe, die jährlich in Mengen von mindestens einer Tonne hergestellt oder importiert werden.
Auch für Kontrollen gelten längere Fristen
Die neue Regelung verlängert außerdem bestimmte Fristen für Konformitätsprüfungen durch die Health and Safety Executive (HSE). Diese Behörde ist für die Umsetzung und Durchsetzung von UK REACH zuständig.
ATRm noch nicht eingeführt
Obwohl die neuen Fristen nun endgültig feststehen, enthält die Regelung noch kein Alternative Transitional Registration Model (ATRm). Dieses Modell ist Teil der umfassenderen Reform von UK REACH und befindet sich noch in der Entwicklung. Unternehmen müssen daher vorerst weiterhin die bestehenden Registrierungs- und Informationspflichten erfüllen.
Rechtzeitig prüfen, welche Frist gilt
Die britischen Behörden empfehlen Unternehmen, den regulatorischen Status ihrer Stoffe erneut zu bewerten und zu prüfen, welche Frist für den jeweiligen Stoff gilt. Eine frühzeitige Planung bleibt entscheidend, um Unterbrechungen in der Lieferkette und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen zu vermeiden.
Entwicklungen rund um UK REACH im Blick behalten
Für Unternehmen, die chemische Stoffe in Großbritannien – England, Schottland und Wales – auf den Markt bringen, ist es wichtig, die Entwicklungen rund um UK REACH aufmerksam zu verfolgen. Das gilt auch für künftige Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des ATRm.
Lösungen wie Chemeter können Unternehmen dabei unterstützen. Sie helfen, Stoffinventare zu verwalten, geltende regulatorische Pflichten zu ermitteln und Compliance-Dokumentation entsprechend den Anforderungen des britischen Marktes aktuell zu halten.
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