Der Abgabetermin der Giftinformationszentrale für Gemische zur ausschließlichen industriellen Verwendung rückt näher!

Der Abgabetermin der Giftinformationszentrale für Gemische zur ausschließlichen industriellen Verwendung rückt näher!

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Der Abgabetermin der Giftinformationszentrale für Gemische zur ausschließlichen industriellen Verwendung rückt näher!Es ist an der Zeit, dass Produzenten, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Gemischen, die ausschließlich für den industriellen Gebrauch bestimmt sind, ihre Giftnotrufmeldungen aktualisieren. Um die harmonisierten Informationsanforderungen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung vollständig zu erfüllen, ist es an der Zeit für Importeure und nachgeschaltete Anwender von Gemischen – nur für den industriellen Gebrauch bestimmt – aktualisieren Sie ihre Giftnotrufmeldungen. Die zweite Phase der Poison Center-Compliance tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und es ist wichtig, dass Unternehmen die damit verbundenen Änderungen, Anforderungen und Auswirkungen vollständig verstehen.

Gemische zur ausschließlichen industriellen Verwendung sind Gemische, die ausschließlich an Industriestandorten verwendet werden. Sie sind daher nicht als Fertigprodukt oder in verdünnter Form für Verbraucher oder professionelle Anwender (MiM) erhältlich. Zum Beispiel ein Pigment oder ein bestimmter Autolack, der nur in einer Autofabrik verwendet wird. Mischungen für den industriellen Einsatz haben im Allgemeinen ein breiteres Anwendungsspektrum. Diese können auch von Fachleuten und/oder Verbrauchern genutzt werden. Sowohl als Endprodukt als auch durch Neuformulierung. Das Konformitätsdatum für die harmonisierte Meldung dieser Gemische zur industriellen Verwendung war 2021 und sollte alle relevanten Benutzertypen abdecken.

 

Von national bis international

Für Gemische zur ausschließlichen industriellen Verwendung, die bereits vor Ablauf der Frist 2024 über nationale Meldesysteme gemeldet wurden, wurde eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 eingeführt. Danach wird die internationale PCN-Meldung aktualisiert. Die ECHA bietet den Beteiligten daher zusätzliche Zeit, ihre Prozesse an die neuen Vorschriften anzupassen. Allerdings unterliegen alle Änderungen an der Zusammensetzung, den Identifikationsdaten, der Einstufung oder den toxikologischen Informationen von Gemischen, die bereits für die ausschließliche industrielle Verwendung registriert sind, dem neuen harmonisierten Format, bevor sie auf den Markt gebracht werden.

 

Harmonisierte Informationsanforderungen: Was ist neu?

Um die harmonisierten Informationsanforderungen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung zu erfüllen, müssen Importeure und nachgeschaltete Anwender von Gemischen zur ausschließlichen industriellen Verwendung umfassende Angaben zur chemischen Zusammensetzung, toxikologischen Informationen, Produktspezifikationen und dem Unique Formula Identifier (UFI) bereitstellen . Wichtig ist, dass für Mischungen zur ausschließlichen industriellen Verwendung die Möglichkeit einer „eingeschränkten Einreichung“ besteht. Kurz gesagt, „eingeschränkte Einträge“ müssen keine Verpackungsinformationen enthalten, müssen aber eindeutig einen Kontaktnamen, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse enthalten. Damit die Einsatzkräfte am Einsatzort schnell auf zusätzliche Produktinformationen zugreifen können.

 

UFI: Linkbenachrichtigung und -kennzeichnung

Der UFI fungiert als entscheidendes Bindeglied zwischen der Meldung und der tatsächlichen Kennzeichnung gefährlicher Gemische. Bei gefährlichen Gemischen, die Verbrauchern oder Fachleuten zugänglich sind, muss die UFI-Nummer sowohl auf der PCN-Meldung als auch auf den Produktetiketten angegeben werden. Bei Gemischen, die ausschließlich zur industriellen Verwendung bestimmt sind, beschränkt sich die verpflichtende Angabe des UFI-Codes auf das Sicherheitsdatenblatt.

 

Identifizierung der Hauptverwendung von EuPCS

Die Kategorisierung der Hauptverwendungszwecke von Gemischen muss gemäß dem Europäischen Produktkategorisierungssystem (EuPCS) erfolgen. Unabhängig davon, ob die Mischung als Endprodukt dient oder neu formuliert wurde, ist die Auswahl der richtigen EuPCS-Kategorie von entscheidender Bedeutung. Siam kann Ihnen bei Unsicherheiten oder Anfragen bezüglich EuPCS-Änderungen (z. B. Hinzufügen einer neuen Verwendung) behilflich sein.

 

Unterstützung von Siam

Da der Januar 2024 schnell näher rückt, kann die Bedeutung des Verständnisses, der Vorbereitung und der Einhaltung der zweiten Compliance-Phase des Giftinformationszentrums nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Als führendes, auf Chemikaliengesetzgebung spezialisiertes Beratungsunternehmen hilft Siam Ihrem Unternehmen, sich effizient an die neuesten regulatorischen Aktualisierungen zu gefährlichen Chemikalien in Europa anzupassen. Wir bieten unseren Kunden hochmoderne digitale Lösungen, die auf ihre spezifischen industriellen Anforderungen zugeschnitten sind und den komplexen Prozess der Einhaltung der sich ständig weiterentwickelnden europäischen Chemikalienvorschriften rationalisieren.

 

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