ECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Substanzen vor

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EECHA schlägt Beschränkungen für Chrom(VI)-Substanzen vor – Die Europäische Chemikalienagentur legt einen Vorschlag für eine EU-weite Beschränkung bestimmter sechswertiger Chrom-Cr(VI)-Substanzen vor. Mit dem Ziel, die schädlichen Auswirkungen dieser krebserregenden Stoffe sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Bevölkerung zu verringern.
29. April 2025 – Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die ECHA die Risiken bestimmter Cr(VI)-Substanzen für Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit sowie die sozioökonomischen Auswirkungen möglicher Beschränkungen bewertet.
Gefahren und Risiken
Die Agentur kam zu dem Schluss, dass eine EU-weite Beschränkung gerechtfertigt sei. Cr(VI)-Substanzen zählen zu den stärksten Karzinogenen am Arbeitsplatz und stellen eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer dar. Auch Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, die diese Stoffe in die Umwelt freisetzen, laufen Gefahr, an Lungen- und Dickdarmkrebs zu erkranken.
Verbot mit Ausnahmen
Die ECHA schlägt vor, Cr(VI)-Substanzen außer in den folgenden Verwendungskategorien zu verbieten, wenn sie die festgelegten Grenzwerte für die Exposition von Arbeitnehmern und Emissionen in die Umwelt einhalten:
- Formulierung von Mischungen
- Galvanisieren von Kunststoffsubstraten
- Galvanisieren auf Metallsubstraten
- Verwendung von Primern und anderen Schlämmen
- Andere Oberflächenbehandlung
- Funktionelle Additive/Prozesshilfsmittel
Folgen des Verbots
Eine solche Beschränkung könnte die derzeitigen Zulassungsanforderungen unter REACH ersetzen und sicherstellen, dass die mit Cr(VI)-Stoffen verbundenen Risiken wirksam beherrscht werden, wenn diese nicht mehr unter die REACH-Zulassung fallen. Darüber hinaus unterliegt Bariumchromat der Beschränkung, bedauerliche Substitution zu verhindern.
Vorteile des Verbots
Durch die Beschränkung könnten bis zu 17 Tonnen Cr(VI) daran gehindert werden, in die Umwelt zu gelangen und bis zu 195 Krebsfälle pro Jahr verhindert werden. Über einen Zeitraum von 20 Jahren wird der finanzielle Gesamtnutzen auf 331 Millionen Euro bzw. 1,07 Milliarden Euro geschätzt, je nach gewählter Minderungsoption. Die Gesamtkosten für die europäische Gesellschaft werden auf 314 Millionen Euro bzw. 3,23 Milliarden Euro geschätzt. Zu diesen Kosten zählen Investitionen in Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltemissionen und der Belastung der Arbeitnehmer, Kosten für Schließungen und Standortverlagerungen sowie der Ersatz von Cr(VI)-Substanzen durch sicherere Alternativen.
Beratung und Online-Informationsveranstaltung
Im Rahmen einer sechsmonatigen Konsultation wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, fundierte und beweiskräftige Informationen vorzulegen. Diese Konsultation soll am 18. Juni 2025 beginnen. Die ECHA plant, eine Online-Informationssitzung zu organisieren, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und den Beteiligten die Teilnahme an der Konsultation zu erleichtern.
Nachverfolgen
Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung und sozioökonomische Analyse der ECHA werden den Beschränkungsvorschlag bewerten. Bei ihrer Beurteilung werden sie die im Rahmen der Konsultationen gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen.
Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage des Vorschlags der ECHA und der Empfehlungen der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden.
Hintergrund
Im September 2023 forderte die Europäische Kommission die ECHA auf, einen REACH-Beschränkungsvorschlag für bestimmte Cr(VI)-Substanzen auszuarbeiten, die sich derzeit auf der REACH-Zulassungsliste befinden. Ziel des Übergangs von der Zulassung zur Beschränkung ist es, Risiken für Mensch und Umwelt rechtzeitig und wirksam zu bewältigen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen.
Weitere Informationen
- Einschränkungsvorschlag und feste Anhänge (in der Tabelle „Abgeschlossene Aktivitäten zur Einschränkung“)
- REACH-Beschränkungsprozess
- Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI) umfasst weitere Stoffe, News 8. Mai 2024
- ECHA bereitet Beschränkungsvorschlag für Chrom(VI)-Substanzen vor, News 11. Oktober 2023
Quelle: ECHA
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