EU setzt bahnbrechende Gesetzgebung gegen Mikroplastik um!

EU setzt bahnbrechende Gesetzgebung gegen Mikroplastik um!

Bild: Flickr

EU setzt bahnbrechende Gesetzgebung gegen Mikroplastik um!Die schrittweise Umsetzung der Verordnung wird es Unternehmen und Branchen ermöglichen, sich schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen.

Um die Plastikverschmutzung zu reduzieren, hat die Europäische Union (EU) mit der Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission eine neue Gesetzgebung zur Regulierung synthetischer Polymermikropartikel – allgemein bekannt als Mikroplastik – erlassen. Diese fortschrittlichen Regelungen, die am 17. Oktober 2023 in Kraft treten, fallen unter Anhang XVII von REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) und markieren einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen die Plastikverschmutzung.

 

Mikroplastik verstehen

Mikroplastik sind kleine Kunststoffpartikel, die in die Umwelt gelangen. Dabei handelt es sich um feste Kunststoffpartikel aus Polymeren und funktionellen Zusatzstoffen, die in einer Vielzahl von Produkten vorkommen, darunter Kosmetika, Reinigungsmittel, künstliche Sportflächen, medizinische Geräte, Farben und Spielzeug. Um gemäß dieser Verordnung als Mikropartikel aus synthetischen Polymeren eingestuft zu werden, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Sie müssen mindestens 1 % des Partikelgehalts ausmachen.
  2. Sie müssen für alle Abmessungen weniger als 5 mm oder weniger als 15 mm lang sein, wobei das Verhältnis von Länge zu Durchmesser größer als 3 ist.

 

Ausnahmen und Beschränkungen

Die EU-Verordnung sieht mehrere entscheidende Ausnahmen und Beschränkungen vor, um das Problem wirksam anzugehen:

  1. Bestimmte Mikroplastiken, die dauerhaft in feste Matrizen eingearbeitet, industriell genutzt oder durch technische Mittel zurückgehalten werden und nicht in die Umwelt gelangen, sind von der Regelung ausgenommen.
  2. Arzneimittel, Tierarzneimittel, In-vitro-Diagnostika und Lebensmittelzusatzstoffe sind ebenfalls von der Verordnung ausgenommen.
  3. Lieferanten von Mikroplastik für die industrielle Verwendung müssen ab dem 17. Oktober 2025 konkrete Informationen zu deren Verwendung und Entsorgung bereitstellen.
  4. Ab dem 17. Oktober 2025 ist für bestimmte Produkte und ab dem 17. Oktober für Produkte, die Mikroplastik dauerhaft in feste Matrizen eingearbeitet oder durch technische Mittel eingeschlossen sind, verpflichtet, professionellen Anwendern und der Öffentlichkeit Anweisungen zu geben, wie verhindert werden kann, dass Mikroplastik in die Luft gelangt landen in der Umwelt. , 2026, für In-vitro-Diagnostika.
  5. Hersteller von Lippen-, Nagel- und Make-up-Produkten, die Mikroplastik enthalten, müssen ihre Produkte vom 17. Oktober 2031 bis zum 16. Oktober 2035 mit „Dieses Produkt enthält Mikroplastik“ kennzeichnen. Produkte, die bereits vor dem 17. Oktober 2031 auf dem Markt waren, haben bis zum 17. Dezember 2031 Zeit, dieses Label zu tragen.
  6. Hersteller, Importeure und industrielle Anwender von Mikroplastik in Form von Pellets, Flocken und Pulver müssen ab 2026 jährlich Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln. Ab 2027 müssen auch andere Hersteller und industrielle Anwender, die Mikroplastik an Industriestandorten verwenden, dies tun.
  7. Lieferanten müssen der ECHA Informationen zur Verfügung stellen, wenn sie ab dem 31. Mai 2027 und danach jährlich dauerhaft in feste Matrizen eingearbeitetes Mikroplastik zum ersten Mal professionellen Anwendern und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
  8. Hersteller, Importeure und industrielle Anwender von Produkten, die Polymere enthalten, die aufgrund ihrer Abbaubarkeit oder Löslichkeit von der Kennzeichnung als Mikroplastik ausgenommen sind, müssen dies gemäß spezifischer Vorschriften nachweisen.

 

Auswirkungen der Verordnung

Diese umfassende Verordnung stellt einen wichtigen Schritt vorwärts in den laufenden Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung und ihrer schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt dar. Durch die Einführung von Beschränkungen für die Verwendung von Mikroplastik und die Bereitstellung von Richtlinien für deren verantwortungsvolle Verwendung und Entsorgung möchte die EU die Umweltauswirkungen dieser schädlichen Partikel verringern.

 

Stufenweise Umsetzung

Die schrittweise Umsetzung der Verordnung ermöglicht es Unternehmen und Branchen, sich schrittweise an die neuen Anforderungen anzupassen. Diese Übergangszeit wird es den Interessenträgern ermöglichen, nachhaltige Alternativen zu nicht biologisch abbaubarem Mikroplastik zu finden, was letztendlich zu einer saubereren und gesünderen Umwelt beitragen wird.

 

Frage- und Antwortdokument

Die Europäische Kommission arbeitet außerdem an einem Frage-und-Antwort-Dokument, das bei der praktischen Umsetzung dieser Regeln helfen soll und voraussichtlich bis Ende 2023 veröffentlicht wird. Dieses Dokument wird weitere Klarheit und Anleitung zur Anwendung der Beschränkung auf Mikroplastik bieten.
 

Lesen Sie Auch: Reformvorschlag zur Chemikalienbewertung
 

Reservierung
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, in einigen Fällen aus verschiedenen Informationsquellen. (Interpretations-) Fehler sind nicht ausgeschlossen. Aus diesem Text kann daher keine rechtliche Verpflichtung abgeleitet werden. Jeder, der sich mit diesem Thema befasst, hat die Verantwortung, sich mit der Sache zu befassen!

Hinweis
Dieser Artikel wurde mit einem Computersystem ohne menschlichen Eingriff übersetzt. Es ist daher möglich, dass der Artikel Fehler im Wortschatz, in der Syntax oder in der Grammatik enthält.